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prima! Magazin - April 2023

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BERICHT

Steiermark plant

Solarparks auf Ackerland

Unabhängigkeit ist ein großes Thema. Auf ein Land bezogen, gibt es vor allem zwei Ziele:

Unabhängigkeit in der Nahrungsproduktion und Unabhängigkeit in der Energieversorgung. Was aber,

wenn sich beide Ziele im Einzelfall ausschließen? Das Land Steiermark könnte mit der Nutzung von

Landwirtschaftsflächen für PV-Anlage genau diese Diskrepanz schaffen. Und so läuft es auf die

Frage hinaus: Erzeuge ich auf einer Fläche regional Nahrung oder Strom?

Olga Seus

Foto © Volker Muether/shutterstock.com

PV-Anlagen auf Ackerflächen – das ist auch in der Steiermark auf „Vorrangflächen“ geplant.

In der Agenda 2030 wurde festgehalten,

dass Österreich energieautark werden soll

und zwar mit alternativen Energien. Um

dies zu erreichen, müssen etliche infrastrukturelle

Anpassungen vorgenommen

werden, damit die alternativen Energien

ausgebaut werden können. Die Steiermark

hat dazu ein Sonderprogramm erstellt, das

die Errichtung riesiger Solarparks,

sogenannte PV-Freiflächenanlagen

fördern soll. Die Vorgehensweise wäre eine

Umwidmung eines geeigneten Areals

durch die jeweilige Gemeinde. Das wurde

damit aber umgangen und von Landesseite

aus sogenannte „Vorrangflächen“ mit einer

Größe von mindestens zehn Hektar

geschaffen (zum Vergleich: 1 ha entspricht

etwa einem Fußballplatz). Diese – in

Summe immerhin 825 Hektar in der

gesamten Steiermark – sind laut Landesgutachten

„minderwertige Flächen“, d.h.

mit „mäßiger Ertragsfähigkeit“.

Ein wesentliches Problem bei dieser

Ausweisung ist allerdings, dass als

Grundlage Kartenmaterial genommen

wurde, das aus den 1960er- und 1970er-

Jahren stammt, also keinesfalls aktuell ist.

„Dabei hat sich in den letzten 50 Jahren viel

getan. Zum einen von der Fähigkeit des

Bewirtschaftens her, zum anderen weil die

Bauern zum Teil aktiven Humusaufbau

betrieben haben“, gibt Herbert Lebitsch,

Obmann der Landwirtschaftskammer

Hartberg-Fürstenfeld zu bedenken. Im

Klartext heißt das: Normal bewirtschaftete

Flächen werden durch das Programm nun

als Vorrangflächen ausgewiesen. Von den

825 Hektar PV-Vorrangflächen werden

aktuell 400 Hektar landwirtschaftlich

genutzt. Zwar sind sie nur als „mittelwertig“

eingeschätzt, jedoch bezieht sich

diese Einstufung auf ganz Österreich und

somit sind „mittelwertige“ Flächen oft die

besten, die vor Ort verfügbar sind. Fehler,

die durch Einbeziehung der Gemeinde, der

Kammer oder der Grundeigentümer im

Vorfeld hätten vermieden werden können

und die sich nun in vermehrten Stellungnahmen

niederschlagen dürften. Für diese

lief die Frist bis 24. März. Inwieweit sie

einbezogen werden und das Sachprogramm

verändern, ist zu Redaktionsschluss

noch nicht bekannt.

Das Land Steiermark sieht das weniger

dramatisch und beruhigt, dass für einen

Landwirt die Ausweisung seiner bewirtschafteten

Fläche als Vorrangfläche kein

Problem sei: „Wer diese Sondernutzung

nicht in Anspruch nehmen will, für den

ändert sich nichts. Er kann allerdin gs den

betroffenen Grund auch nicht anderweitig

umwidmen lassen“, so Andrea Teschinegg

vom Referat 13 der steirischen Landesregierung,

die die rechtliche Seite des

Sonderprogramms betreut. „Schwierig

wird es bei den Pachtbauern. Die brauchen

das gepachtete Land als Existenzgrundlage.

Für einen Verpächter können

die Preise, die die Energieanbieter im

Wettkampf um die besten Flächen

momentan bieten, allerdings sehr attraktiv

erscheinen“, gibt der frühere Kammerobmann

Johann Reisinger, dessen

Landwirtschaft bei St. Johann in der

Haide ebenfalls vom Sonderprogramm

betroffen ist, zu bedenken.

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APRIL 2023 www.prima-magazin.at

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