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04‘23 Finanzen

DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION

GED

ENE

Sowohl Bürger als auch Unternehmen sollen 2023 mit

Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark

gestiegenen Kosten entlastet werden und damit eine

Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist

es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich

eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten,

damit die Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand

heil durch diese Krise kommen. Strom- und

Gaskunden sowie Mieter müssen nichts weiter tun,

um davon zu profitieren: Denn Energieversorger und

Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren

Abrechnungen. Was sich dennoch darüber zu wissen

lohnt, erfahrt ihr hier.

Ab wann

gelten die Preisbremsen?

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Januar

2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar

wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit

ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse ist dann ab

März 2023 gestartet und umfasst ebenfalls rückwirkend

die Monate Januar und Februar. Alle Strom- und Gaskunden

sowie Mieter werden dann automatisch entlastet –

entweder über die Abrechnung des Energieversorgers

oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

So funktioniert die

geplante Gas- und Wärmepreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen

mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch

im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel

12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme

beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent

von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten

Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der

normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich

Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den

hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion

und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar

2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde

auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs.

Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen

den regulären Marktpreis.

So funktioniert die

geplante Strompreisbremse

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die

Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für

private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40

Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf

von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in

der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch,

der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre

Marktpreis gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000

Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13

Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen

Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie

zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären

Marktpreis.

Foto: Fokussiert – stock.adobe.com 38

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