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04‘23 Finanzen
DAS MAGAZIN FÜR DIE REGION
GED
ENE
Sowohl Bürger als auch Unternehmen sollen 2023 mit
Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark
gestiegenen Kosten entlastet werden und damit eine
Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist
es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich
eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten,
damit die Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand
heil durch diese Krise kommen. Strom- und
Gaskunden sowie Mieter müssen nichts weiter tun,
um davon zu profitieren: Denn Energieversorger und
Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren
Abrechnungen. Was sich dennoch darüber zu wissen
lohnt, erfahrt ihr hier.
Ab wann
gelten die Preisbremsen?
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden ab Januar
2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar
wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit
ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse ist dann ab
März 2023 gestartet und umfasst ebenfalls rückwirkend
die Monate Januar und Februar. Alle Strom- und Gaskunden
sowie Mieter werden dann automatisch entlastet –
entweder über die Abrechnung des Energieversorgers
oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
So funktioniert die
geplante Gas- und Wärmepreisbremse
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen
mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch
im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel
12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme
beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent
von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten
Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der
normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich
Energiesparen auch weiterhin.
Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den
hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion
und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar
2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde
auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs.
Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen
den regulären Marktpreis.
So funktioniert die
geplante Strompreisbremse
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die
Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für
private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40
Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf
von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in
der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch,
der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre
Marktpreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000
Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13
Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen
Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie
zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären
Marktpreis.
Foto: Fokussiert – stock.adobe.com 38