28.03.2023 Aufrufe

Best Ager

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12

Lesen Sie mehr auf life-und-style.info

Transparenz, persönlicher Kontakt

und Mitverantwortung:

Immobilien-Teilverkauf

mit WOHNWERT.AG

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und gibt es Unterschiede bei den

Anbietern? Thorsten Wilhelm, Vertriebs-Vorstand, und Denny Kunkel,

Finanz-Vorstand der Wohnwert Immobilien AG (WoWAG), berichten im

Interview, was Kunden bei ihnen erwarten dürfen. Text Miriam Rauh

Was genau ist ein Immobilien-

Teilverkauf?

Thorsten Wilhelm (TW): Mit

einem Immobilien-Teilverkauf

haben Kunden die Möglichkeit,

einen Teil ihrer Immobilie zu

veräußern, um so gebundenes

Kapital zu lösen und zur freien Verfügung

zu haben. Unser Produkt

unterscheidet sich grundlegend

von einem Bankdarlehen und die

Hürden sind daher deutlich geringer.

Wir kaufen bis zu 50 Prozent

der Immobilie an; Kunden erhalten

ein lebenslanges Nießbrauchrecht,

das im Grundbuch abgesichert ist.

Sie können wie gewohnt in ihrer

Immobilie wohnen bleiben. Dieses

Nießbrauchrecht räumen wir

auch einer zweiten Person ein, z.

B. einem Lebenspartner oder auch

einem Kind.

Welche Voraussetzungen gibt

es für die Immobilien?

Denny Kunkel (DK): Der Mindestwert

des Objekts muss 200.000 Euro

betragen und es darf kein Instand-

haltungsstau vorliegen. Bei Ankauf

kann die Immobilie teilvermietet

sein, muss jedoch mehrheitlich zu

wohnwirtschaftlichen Zwecken

selbstgenutzt sein. Im späteren

Verlauf können die Kunden aber

durchaus auch komplett vermieten.

Wie wichtig ist die persönliche

Beratung?

TW: Eine persönliche Beratung

ist für uns essenziell. Vom ersten

Tag an bekommen unsere Kunden

einen persönlichen Berater

zur Seite gestellt, der eine genaue

Bedarfsanalyse macht.

DK: Die Beratung endet nicht mit

dem Notartermin. Die Kundenbetreuer

sind auch weiterhin zur Stelle,

z. B. bei Fragen zur Sanierung.

Beteiligen Sie sich als Miteigentümer

an Sanierungen?

DK: Ja. Wir haben einen Katalog

mit Maßnahmen, an denen wir uns

beteiligen und gehen hier auch in

Vorfinanzierung, unbürokratisch,

schnell und notariell abgesichert.

Wichtig ist, dass durch die Maßnahmen

eine Wertsteigerung zu

erwarten ist, z. B. durch eine Fassadendämmung,

Dachsanierung,

neue Elektrik oder den Einbau

einer Wärmepumpe.

Und Photovoltaikanlagen?

DK: Leider gibt es mehrere Hürden

mit Photovoltaik. Das liegt an steuerlichen

Aspekten und auch daran,

dass diese Anlagen nicht fest mit

dem Haus verbunden sind. Wenn

allerdings jemand Photovoltaik in

Verbindung mit einer Wärmepumpe

möchte – an der Heizungsanlage,

die wertsteigernd ist, beteiligen

wir uns natürlich.

Wie ist die Wertentwicklung

bei privaten Immobilien?

DK: Der Wert von Immobilien

steigt im Schnitt ca. 2 Prozent pro

Jahr; allerdings schwankt dies je

nach Lage. Energetische Sanierungen

können zu hohen Wertsteigerungen

führen, zum Teil im

mittleren zweistelligen Bereich.

Warum müssen Kunden ein

Nutzungsentgelt zahlen?

TW: Kunden haben einen Teil der

Immobilie verkauft, die sie im

Rahmen des Nießbrauchrechts

vollumfänglich nutzen können.

Für die Nutzung des verkauften

Anteils wird ein Nutzungsentgelt

gezahlt. Es bemisst sich an der

Höhe des verkauften Anteils.

DK: Würden Kunden zu 100 Prozent

verkaufen, sich aber dann

wieder in die Immobilie einmieten,

müssten sie Miete zahlen.

Im Gegensatz zur Miete fällt das

Nutzungsentgelt aber nur für den

verkauften Anteil an.

Warum haben sich die Nutzungsentgelte

in den vergangenen

zwölf Monaten erhöht?

TW: Die Darlehenszinsen sind stark

gestiegen. Auch wir bekommen das

zu spüren, denn wir müssen Kredite

aufnehmen, um den Ankauf zu

refinanzieren. Prozentual sind die

Darlehenszinsen allerdings höher

gestiegen als das Nutzungsentgelt.

Entstehen durch das Nießbrauchrecht

auch Pflichten?

DK: Wertmindernde Maßnahmen

sind mit Wohnwert im Vorfeld

abzusprechen. Davon unberührt ist

alles, was unter normale Abnutzung

fällt. Nutznießer tragen, wie

Mieter i.d.R. auch, die laufenden

Kosten wie bspw. Versicherungen,

Grundsteuer und andere laufende

Beiträge für die Immobilie.

Es wird häufig kritisch über den

Immobilien-Teilverkauf berichtet,

warum?

TW: Der Markt ist recht neu, es

gibt eine Vielzahl verschiedener

Anbieter. Ein großer Kritikpunkt ist

das Durchführungsentgelt. Auch

mangelnde Transparenz wird bemängelt

und das teilweise sicher

auch zu Recht. Bei uns gibt es, anders

als bei anderen Anbietern, das

Durchführungsentgelt nicht, zudem

legen wir großen Wert auf Transparenz

und persönliche Beratung.

Auch teilen wir Verantwortung und

tragen – vertraglich abgesichert –

Sanierungsmaßnahmen mit. Ich

würde mir hier eine differenzierte

Berichterstattung wünschen. Nicht

alle Anbieter sind gleich.

Welche Motive haben Kunden,

die sich für einen Teilverkauf

entscheiden?

TW: Ganz unterschiedlich; allen

gemeinsam ist: es gibt einen Kapitalbedarf.

Oft spielen emotionale

Aspekte eine Rolle. Die Kinder

sind im Haus groß geworden, man

kennt im Garten jede Blume, jeden

Strauch. Für viele unserer Kunden

ist wichtig zu wissen, dass sie im

Haus bleiben können.

Welches Kundenbeispiel hat

Sie besonders berührt?

TW: Es gibt viele berührende,

auch schöne Geschichten. Da ist

z. B. ein Paar, Anfang 70 und

körperlich topfit. Sie haben ihr

Leben lang geschuftet und

möchten sich jetzt einen Traum

erfüllen. Um mit einem Wohnmobil

zwei Jahre durch Europa zu

reisen, benötigen sie Geld. Diese

Generation weiß noch, was sparen

bedeutet, und möchte jetzt eine

gute Zeit genießen. Ich muss dann

an meine Eltern denken und freue

mich, wenn sich jemand einen

Traum erfüllt.

Die 4 Phasen des Immobilien-Teilverkaufs

mit der Wohnwert Immobilien AG (WoWAG)

Die 4 Phasen des

Immobilien-Teilverkaufs

Phase 4

Phase 3

Vertragsabschluss

Phase 1

Unverbindliches

Angebot

• Kontakt zu Wohnwert

aufnehmen (z.B. telefonisch

unter 0800 / 100

45 45 oder über unser

Kontaktformular)

• Eckdaten übermitteln

(Wunschauszahlungsbetrag,

Lage und Art der

Immobilie, Kontaktdaten)

Gutachten

Phase 2

• Unabhängigen Gutachter

auswählen

• Wunsch-Gutachter

beauftragen

• Vor-Ort-Termin durch

Wohnwert koordinieren

lassen

circa 2 Wochen

Verbindliches

Angebot

• Verbindliches Kaufangebot

erhalten

• Angebot bestätigen

circa 1 Woche

Wohnwert

übernimmt

in allen

Phasen

die Kosten!

• Notar erstellt Vertragsunterlagen

• Vertragsunterlagen prüfen

(lassen)

circa 2 Wochen

• Notartermin vereinbaren

und Vertragsunterzeichnung

• Wunschbetrag erhalten

circa 4 bis 6 Wochen

notarielle Beurkundung

Fälligkeitsvoraussetzungen

• Unverbindliches Angebot

erhalten

www.wohnwert.ag Kostenfreie Beratung: 0800 / 100 45 45

aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!