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Transparenz, persönlicher Kontakt
und Mitverantwortung:
Immobilien-Teilverkauf
mit WOHNWERT.AG
Was ist ein Immobilien-Teilverkauf und gibt es Unterschiede bei den
Anbietern? Thorsten Wilhelm, Vertriebs-Vorstand, und Denny Kunkel,
Finanz-Vorstand der Wohnwert Immobilien AG (WoWAG), berichten im
Interview, was Kunden bei ihnen erwarten dürfen. Text Miriam Rauh
Was genau ist ein Immobilien-
Teilverkauf?
Thorsten Wilhelm (TW): Mit
einem Immobilien-Teilverkauf
haben Kunden die Möglichkeit,
einen Teil ihrer Immobilie zu
veräußern, um so gebundenes
Kapital zu lösen und zur freien Verfügung
zu haben. Unser Produkt
unterscheidet sich grundlegend
von einem Bankdarlehen und die
Hürden sind daher deutlich geringer.
Wir kaufen bis zu 50 Prozent
der Immobilie an; Kunden erhalten
ein lebenslanges Nießbrauchrecht,
das im Grundbuch abgesichert ist.
Sie können wie gewohnt in ihrer
Immobilie wohnen bleiben. Dieses
Nießbrauchrecht räumen wir
auch einer zweiten Person ein, z.
B. einem Lebenspartner oder auch
einem Kind.
Welche Voraussetzungen gibt
es für die Immobilien?
Denny Kunkel (DK): Der Mindestwert
des Objekts muss 200.000 Euro
betragen und es darf kein Instand-
haltungsstau vorliegen. Bei Ankauf
kann die Immobilie teilvermietet
sein, muss jedoch mehrheitlich zu
wohnwirtschaftlichen Zwecken
selbstgenutzt sein. Im späteren
Verlauf können die Kunden aber
durchaus auch komplett vermieten.
Wie wichtig ist die persönliche
Beratung?
TW: Eine persönliche Beratung
ist für uns essenziell. Vom ersten
Tag an bekommen unsere Kunden
einen persönlichen Berater
zur Seite gestellt, der eine genaue
Bedarfsanalyse macht.
DK: Die Beratung endet nicht mit
dem Notartermin. Die Kundenbetreuer
sind auch weiterhin zur Stelle,
z. B. bei Fragen zur Sanierung.
Beteiligen Sie sich als Miteigentümer
an Sanierungen?
DK: Ja. Wir haben einen Katalog
mit Maßnahmen, an denen wir uns
beteiligen und gehen hier auch in
Vorfinanzierung, unbürokratisch,
schnell und notariell abgesichert.
Wichtig ist, dass durch die Maßnahmen
eine Wertsteigerung zu
erwarten ist, z. B. durch eine Fassadendämmung,
Dachsanierung,
neue Elektrik oder den Einbau
einer Wärmepumpe.
Und Photovoltaikanlagen?
DK: Leider gibt es mehrere Hürden
mit Photovoltaik. Das liegt an steuerlichen
Aspekten und auch daran,
dass diese Anlagen nicht fest mit
dem Haus verbunden sind. Wenn
allerdings jemand Photovoltaik in
Verbindung mit einer Wärmepumpe
möchte – an der Heizungsanlage,
die wertsteigernd ist, beteiligen
wir uns natürlich.
Wie ist die Wertentwicklung
bei privaten Immobilien?
DK: Der Wert von Immobilien
steigt im Schnitt ca. 2 Prozent pro
Jahr; allerdings schwankt dies je
nach Lage. Energetische Sanierungen
können zu hohen Wertsteigerungen
führen, zum Teil im
mittleren zweistelligen Bereich.
Warum müssen Kunden ein
Nutzungsentgelt zahlen?
TW: Kunden haben einen Teil der
Immobilie verkauft, die sie im
Rahmen des Nießbrauchrechts
vollumfänglich nutzen können.
Für die Nutzung des verkauften
Anteils wird ein Nutzungsentgelt
gezahlt. Es bemisst sich an der
Höhe des verkauften Anteils.
DK: Würden Kunden zu 100 Prozent
verkaufen, sich aber dann
wieder in die Immobilie einmieten,
müssten sie Miete zahlen.
Im Gegensatz zur Miete fällt das
Nutzungsentgelt aber nur für den
verkauften Anteil an.
Warum haben sich die Nutzungsentgelte
in den vergangenen
zwölf Monaten erhöht?
TW: Die Darlehenszinsen sind stark
gestiegen. Auch wir bekommen das
zu spüren, denn wir müssen Kredite
aufnehmen, um den Ankauf zu
refinanzieren. Prozentual sind die
Darlehenszinsen allerdings höher
gestiegen als das Nutzungsentgelt.
Entstehen durch das Nießbrauchrecht
auch Pflichten?
DK: Wertmindernde Maßnahmen
sind mit Wohnwert im Vorfeld
abzusprechen. Davon unberührt ist
alles, was unter normale Abnutzung
fällt. Nutznießer tragen, wie
Mieter i.d.R. auch, die laufenden
Kosten wie bspw. Versicherungen,
Grundsteuer und andere laufende
Beiträge für die Immobilie.
Es wird häufig kritisch über den
Immobilien-Teilverkauf berichtet,
warum?
TW: Der Markt ist recht neu, es
gibt eine Vielzahl verschiedener
Anbieter. Ein großer Kritikpunkt ist
das Durchführungsentgelt. Auch
mangelnde Transparenz wird bemängelt
und das teilweise sicher
auch zu Recht. Bei uns gibt es, anders
als bei anderen Anbietern, das
Durchführungsentgelt nicht, zudem
legen wir großen Wert auf Transparenz
und persönliche Beratung.
Auch teilen wir Verantwortung und
tragen – vertraglich abgesichert –
Sanierungsmaßnahmen mit. Ich
würde mir hier eine differenzierte
Berichterstattung wünschen. Nicht
alle Anbieter sind gleich.
Welche Motive haben Kunden,
die sich für einen Teilverkauf
entscheiden?
TW: Ganz unterschiedlich; allen
gemeinsam ist: es gibt einen Kapitalbedarf.
Oft spielen emotionale
Aspekte eine Rolle. Die Kinder
sind im Haus groß geworden, man
kennt im Garten jede Blume, jeden
Strauch. Für viele unserer Kunden
ist wichtig zu wissen, dass sie im
Haus bleiben können.
Welches Kundenbeispiel hat
Sie besonders berührt?
TW: Es gibt viele berührende,
auch schöne Geschichten. Da ist
z. B. ein Paar, Anfang 70 und
körperlich topfit. Sie haben ihr
Leben lang geschuftet und
möchten sich jetzt einen Traum
erfüllen. Um mit einem Wohnmobil
zwei Jahre durch Europa zu
reisen, benötigen sie Geld. Diese
Generation weiß noch, was sparen
bedeutet, und möchte jetzt eine
gute Zeit genießen. Ich muss dann
an meine Eltern denken und freue
mich, wenn sich jemand einen
Traum erfüllt.
Die 4 Phasen des Immobilien-Teilverkaufs
mit der Wohnwert Immobilien AG (WoWAG)
Die 4 Phasen des
Immobilien-Teilverkaufs
Phase 4
Phase 3
Vertragsabschluss
Phase 1
Unverbindliches
Angebot
• Kontakt zu Wohnwert
aufnehmen (z.B. telefonisch
unter 0800 / 100
45 45 oder über unser
Kontaktformular)
• Eckdaten übermitteln
(Wunschauszahlungsbetrag,
Lage und Art der
Immobilie, Kontaktdaten)
Gutachten
Phase 2
• Unabhängigen Gutachter
auswählen
• Wunsch-Gutachter
beauftragen
• Vor-Ort-Termin durch
Wohnwert koordinieren
lassen
circa 2 Wochen
Verbindliches
Angebot
• Verbindliches Kaufangebot
erhalten
• Angebot bestätigen
circa 1 Woche
Wohnwert
übernimmt
in allen
Phasen
die Kosten!
• Notar erstellt Vertragsunterlagen
• Vertragsunterlagen prüfen
(lassen)
circa 2 Wochen
• Notartermin vereinbaren
und Vertragsunterzeichnung
• Wunschbetrag erhalten
circa 4 bis 6 Wochen
notarielle Beurkundung
Fälligkeitsvoraussetzungen
• Unverbindliches Angebot
erhalten
www.wohnwert.ag Kostenfreie Beratung: 0800 / 100 45 45
aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz